Unterschiede und Notwendigkeit

 Was ist ein behindertengerechter Aufzug?

Ein behindertengerechter Aufzug ist speziell darauf ausgelegt, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, wie Rollstuhlfahrern, älteren Menschen oder Personen mit sensorischen Behinderungen, den Zugang zu verschiedenen Stockwerken eines Gebäudes zu ermöglichen. Diese Aufzüge erfüllen spezifische Normen und Anforderungen, die sie von herkömmlichen Aufzügen unterscheiden.

Unterschiede zu einem normalen Aufzug

  1. Größe und Tragkraft:

– Behindertengerechte Aufzüge sind in der Regel größer, um Platz für Rollstühle und Begleitpersonen zu bieten. Die DIN EN 81-70 Norm beschreibt verschiedene Typen, wie z.B. Typ 1 mit einer Tragkraft von 450 kg und einer Kabinengröße von 1000 x 1300 mm, oder Typ 3 mit einer Tragkraft von bis zu 1275 kg und einer Kabinengröße von 2000 x 1400 mm [1][2][3].

  1. Zugänglichkeit:

– Diese Aufzüge sind stufenlos erreichbar und bieten ausreichend Bewegungsfläche vor und in der Kabine. Die Türen haben eine lichte Breite von mindestens 800 mm, um Rollstuhlfahrern den Zugang zu erleichtern [2][3].

  1. Bedienelemente:

– Die Bedienelemente sind in einer Höhe von 0,80 bis 1,20 m angebracht und oft taktil oder mit Braille-Schrift versehen, um auch von sehbehinderten Personen genutzt werden zu können. Akustische Signale und Stockwerkansagen unterstützen zusätzlich [2][5].

  1. Sicherheitsmerkmale:

– Notrufsysteme sind oft mit visuellen und akustischen Signalen ausgestattet, um auch gehörlosen oder schwerhörigen Personen Sicherheit zu bieten. Die Kabinen sind so gestaltet, dass sie Lichtreflexionen minimieren und kontrastreiche Bedienelemente aufweisen [2][5].

Warum ist das nötig?

Die Notwendigkeit behindertengerechter Aufzüge ergibt sich aus dem Anspruch auf Inklusion und Barrierefreiheit in unserer Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Möglichkeiten haben, sich frei und unabhängig zu bewegen. Ein behindertengerechter Aufzug trägt dazu bei, Hindernisse zu überwinden und ermöglicht es Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sei es im Wohnbereich, am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Gebäuden.

Fazit

Behindertengerechte Aufzüge sind ein wesentlicher Bestandteil barrierefreier Architektur. Sie bieten nicht nur Komfort, sondern sind ein Zeichen für eine inklusive Gesellschaft, die jedem Menschen unabhängig von seinen körperlichen Fähigkeiten gleiche Chancen bietet. Die Investition in solche Aufzüge ist daher nicht nur eine technische, sondern auch eine soziale Notwendigkeit.

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